Beschwerdeverfahren


Muller Advocaten B.V.,

KVK: 24393339

Standortnummer: 000020277512

Jan van Beaumontstraat 12805 RN Gouda0182-331155

E-Mail-Addresse:

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Beschwerdeverfahren:

Unser Büro tut alles, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Es ist jedoch möglich, dass Sie mit einem bestimmten Aspekt unserer Dienstleistungen unzufrieden sind. In diesem Dokument erfahren Sie, was Sie tun können.


Internes Beschwerdeverfahren:

Sollten Sie mit der Qualität unserer Leistungen oder mit der Rechnung unzufrieden sein, bitten wir Sie, Ihre Einwände zunächst an Ihren eigenen Anwalt zu richten. Wir werden versuchen, in Absprache mit Ihnen schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Diese Lösung bestätigen wir Ihnen stets schriftlich.


Beschwerdebeauftragter des Büros: Herr ME Muller


Schlichtungsausschuss für die Anwaltschaft

Sollte diese Beratung Ihrer Meinung nach zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, können Sie eine Beschwerde beim Schlichtungsausschuss der Rechtsanwaltschaft einreichen, dem unsere Kanzlei angeschlossen ist. Dies ist nur möglich, nachdem Sie Ihre Einwände zunächst bei unserer Kanzlei eingereicht haben oder wenn unsere Kanzlei nicht innerhalb von vier Wochen nach Einreichung Ihrer Einwände schriftlich auf Ihre Beschwerde geantwortet hat.

Sie können Ihre Beschwerde bis zu zwölf Monate nach dem Datum der schriftlichen Antwort unserer Kanzlei beim Schlichtungsausschuss der Anwaltschaft einreichen.


Der Schlichtungsausschuss für die Anwaltschaft:

    regeln in Form eines Schiedsspruchs zugunsten von Geschäftskunden oder in Form einer verbindlichen Beratung für den Fall, dass der Streit von einem Privatkunden vorgebracht wird. Rechtsanwalt und die Höhe der Rechnung. ist auch zur Beurteilung von Schadensersatzansprüchen befugt bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Höhere Schadensersatzansprüche können Sie nur geltend machen, wenn Sie die Höhe des Anspruchs ausdrücklich auf maximal 10.000 Euro begrenzen und auf die darüber hinausgehende Summe schriftlich verzichten. Schlichtungsstelle.

Gegen die Entscheidung des Schlichtungsausschusses der Rechtsanwaltschaft ist keine Berufung möglich.

Unsere Kanzlei selbst kann unbezahlte Rechnungen zum Inkasso bei der Schlichtungskommission für die Anwaltschaft einreichen. Die Schlichtungskommission besteht seit dem 1. Juni 1999 und ist den Stiftungsschlichtungsausschüssen für Verbraucherangelegenheiten (SGC) und denen für die Berufs- und Wirtschaftskanzlei unterstellt ( SGB) in Den Haag.


Kontaktdetails:

Sekretär des Schlichtungsausschusses für den AnwaltsberufBordewijklaan 462591 XR Den Haagtel. 070 - 310 53 10Postfach 906002509 LP Den Haag


Disziplinarrecht:

Schließlich besteht die Möglichkeit, eine Disziplinarbeschwerde bei der Anwaltskammer einzureichen. Hierzu möchten wir Sie auf die Website der Amsterdamer Anwaltskammer verweisen.


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